1. Die Standvergabe beginnt samstags ab 9.00 Uhr, sonntags ab 10.00 Uhr, jeder Standbetreiber
meldet sich zuerst am Infostand.

2. Der Marktbetrieb findet samstags in der Zeit von 10.00-16.00 Uhr, sonntags von 11.00-17.00 Uhr statt,
Diese Zeiten sind einzuhalten.

3. Die Anfahrt von Marktgut darf 1 Stunde vor Marktanfang
erfolgen.

4. Um 17.00 (sonntags 18.00) Uhr muss der Stand geräumt sein und ist sauber zu
hinterlassen. Anfallender Müll ist mitzunehmen, er ist nicht im
Umfeld des Trödelmarktes zu entsorgen.

5. Marktfahrzeuge dürfen erst an den Markttagen in der näheren
Umgebung abgestellt werden und müssen nach Marktschluss
wieder entfernt werden, damit der Parkraum der Anwohner
nicht eingeschränkt wird.

6. Während des Marktbetriebes ist das Befahren des Marktbe-
reiches, auch für Händler, verboten.

7. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stand. Bei
witterungsbedingten Einflüssen übernimmt der Marktbetreiber
keine Haftung.

8. Der Marktbetreiber übernimmt keine Haftung für die mitge-
brachten Waren.

9. Die an den Markt angrenzenden Grünflächen müssen geschont
werden. Sie dürfen nicht befahren werden. Aufbauten und
Ablagerungen auf den Rasenflächen und Baumscheiben sind
nicht erlaubt.

10. Die Verkaufsfläche beträgt ca. 6 (sechs) Quadratmeter.
Darüber hinausgehende Aufbauten sind nur mit Zustimmung der Marktleitung gestattet. Es sind ein kleiner Tisch und Konfektionsständer gestattet. Für größere Tische oder Ständer wird eine Zusatzgebühr erhoben. Der Verkauf aus Kisten oder Kartons auf dem Boden ist nicht erwünscht!

11. Der Verkauf folgender Artikel ist nicht gestattet: Waffen, Nazi-
Devotionalen, Drogen, artgeschützte Materialien, Lebensmittel,
Pflanzen, Tabakwaren, gefälschte Markenwaren, alle Artikel, die dem
Jugendschutz unterliegen, aktuelle Zeitschriften.

12. Stornierungen für bereits bestellte Stände sind bis Freitag  14 Uhr vorzunehmen.                                                                                                                                                                      Danach können Absagen nicht mehr berücksichtigt werden und die Standgebühr ist zu entrichten.

13. Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss vom
Marktbetrieb zu Folge haben.